Umsatzsteuerbefreiung für nicht approbierte Psychotherapeuten mit dem "European Certificate of Psychotherapy

Ein Psychotherapeutisch tätiger Theologe, der über das "European Certificate of Psychotherapy" verfügt, erzielt mehrwertsteuerbefreite Umsätze.

Das hat das niedersächsische Finanzgericht in einem Urteil Ende April 2010 entschieden: "Ein Psychotherapeut, der zwar nicht über einen Abschluss nach dem deutschen Psychotherapiegesetz, wohl aber über das "European Certificate of Psychotherapy" verfügt, erbringt nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreite Umsätze."

Das Urteil können sie hier als PDF laden.