Ein Psychotherapeutisch tätiger Theologe, der über das "European Certificate of Psychotherapy" verfügt, erzielt mehrwertsteuerbefreite Umsätze.
Das hat das niedersächsische Finanzgericht in einem Urteil Ende April 2010 entschieden: "Ein Psychotherapeut, der zwar nicht über einen Abschluss nach dem deutschen Psychotherapiegesetz, wohl aber über das "European Certificate of Psychotherapy" verfügt, erbringt nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreite Umsätze."
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